Mittwoch 20. Mai 2009 von Michael Hartl
Gestern haben sich mehrere Vertreter unterschiedlichster NGOs und Parteien gegenüber der Presse sehr kritisch geäußert. Laut wurde diese Kritik bezüglich der Paragraphen 278 ff StGB.
Hier nun erste Auszüge aus den Statements. Videos dazu werden folgen.
Initiative Zivilgesellschaft:
Die Initiative Zivilgesellschaft als Netzwerk zivilgesellschaftlich engagierter Initiativen und Vereinigungen sieht im vorliegenden Präzedenzfall eine Entwicklung, die es im Sinne der Demokratie zu stoppen gilt. Das Hinterfragen bestehender Verhältnisse und die Beeinflussung von Politik und Wirtschaft ist Inhalt und das klar erklärte Ziel zahlreicher Organisationen, die anerkannten Beitrag in der Weiterentwicklung gesellschaftlicher Strukturen leisteten und leisten. In aktueller Fassung des §278a steht jeder Mensch, der sich vernetzt politisch engagiert potentiell unter Generalverdacht.
Wäre der Paragraph in dieser Form nicht 1993, sondern 1945 eingeführt worden, wo würde unsere Gesellschaft heute
stehen?
Im Sinne einer engagierten und kritischen Bevölkerung fordern wir eine Abänderung des §278a StGB.
Josef Kreitmayer
Greenpeace:
Der Paragraph 278 wurde seit seiner Entstehung kritisiert. Er ist zu offen formuliert und macht damit einen Missbrauch möglich. Der Fall der zehn Tierschützer gibt dieser Kritik heute Recht.
Nach eingehender Beratung durch Rechtsexperten ist Greenpeace zu dem Schluss gekommen, dass Paragraph 278 auch für uns eine Gefahr darstellen kann. Denn ein bloßer Verdacht einer Straftat reicht aus, um ihn auch gegen gemeinnützige Organisationen anzuwenden. Das heißt, eine Straftat muss von der verdächtigten Organisation nie begangen worden sein und dennoch kann diese Organisation für eine lange Zeit mundtot gemacht werden. Dieser Umstand ist eine Bedrohung für Greenpeace und alle anderen zivilen Organisationen, die sich kritisch in die Gestaltung von Politik und Wirtschaft einbringen.
Greenpeace richtet daher – zusammen mit elf weiteren österreichischen NGOs – einen dringenden Appell zur Reform des Paragraphen an Justizministerin Bandion-Ortner, um Meinungsfreiheit und Demokratie in Österreich sicherzustellen.
Die Reform könnte sich an internationalen Standards orientieren. (UN Konvention zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, 2000) Hier wird die kriminelle Organisation definiert über die Absicht sich selbst zu bereichern. Eine gemeinnützige Organisation wie Greenpeace macht das nicht.
Philipp Strohm
Pax Christi
Auch wenn Claudia Bandion-Ortner bei Verhängung der Untersuchungshaft über die zehn Tierschützer noch nicht im Amt der Justizministerin war, so kann sie ihre Hände dennoch nicht in Unschuld waschen. Ihr Justizressort entscheidet nämlich, ob gegen zehn österreichische Tierschützer wegen des § 278a Anklage erhoben wird oder nicht.
Damit setzen das Justizministerium und Bandion-Ortner ein grundlegendes Zeichen dafür, ob zivilgesellschaftliches Engagement zugunsten von Humanität und Gemeinwohl in Österreich politisch gewürdigt oder generell verdächtigt wird.
Als Vizepräsident der katholischen Friedensorganisation “Pax Christi” plädiere ich für eine gute, gerechte, offene Gesellschaft und ersuche die Ministerin, umgehend eine Arbeitsgruppe /Task-Force einzuberufen, die den § 278a rasch und gründlich revidiert.
Ao. Univ.-Prof. Dr. Kurt Remele
Die Grünen
§ 278a StGB gehört reformiert, damit tatsächlich Geldwäscher, Waffenschieber und Menschenhändler die Adressaten dieses Paragraphen werden. Die parlamentarischen Unterlagen belegen, dass bei der Einführung dieser Paragraphen Organisationen wie beispielsweise die Mafia, die N’drangheta oder die Triaden im Visier waren.
§ 278a StGB ist schon deshalb heikel, weil er ein Ermittlungsparagraph ist, also ohne konkreten Nachweis strafbarer Handlungen, über den Tatbestand der kriminellen Organisation Ermittlungen angeknüpft werden können. Es müssen daher hohe Rechtsstandards gelten. Die Grünen haben einen Antrag auf Änderung gestellt. Der bisher geltende Verweis „erheblicher Einfluss auf Politik“ ist eine gefährliche Einladung zum Missbrauch des § 278a StGB gegenüber politischen Organisationen.
Bereicherungsabsicht und Gewinnstreben sind die charakteristischen Merkmale der organisierten Kriminalität. Sie müssen daher die zentralen Tatbestandselemente des § 278a StGB werden, um auszuschließen, dass NGOs verfolgt werden können.
Albert Steinhauser
Hier können Sie den Beitrag ausdrucken, per Mail weiterleiten oder ihn bookmarken: