Initiative 278

Für mehr Rechtsstaatlichkeit in Österreich

Die Haft

Dienstag 24. Februar 2009 von Michael Hartl

Nach einem skandalösen Vorspiel (Gründung einer Sonderkommission auf Grund der „Bitte“ eines Geschäftsmannes, Ermittlungsverfahren ohne konkrete Beweise, großer Lauschangriff samt Überwachung von Schlafzimmern gegen TierschützerInnen) wurden am 21. Mai 2008 in Österreich zehn politisch aktive Menschen verhaftet. Dabei wurden in einem unverhältnismäßig großem Aufgebot an maskierten Polizisten früh morgens 21 Wohnungen und Geschäftsräume von NGOs gestürmt. Zahlloses Material wurde beschlagnahmt und bis heute großteils nicht zurückgegeben.

Hier wurden also 10 Menschen ohne konkrete Beweise festgenommen und inhaftiert. Beschluss um Beschluss wurde von HaftrichterInnen gefasst, dass die TierschützerInnen weiter und weiter in U-Haft bleiben mussten. Insgesamt wurden es 104 Tage.
Doch zu Beginn war das für die Inhaftierten nicht abzusehen – vor allem, weil ihnen nicht mal konkret eröffnet wurde, weswegen man sie inhaftiert hat. „Sie sind beschuldigt, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein.“ Das war alles. Wenn eine beschuldigte Person aber nicht erfährt, was genau ihr vorgeworfen wird, kann sie sich auch nicht verteidigen. Aus diesem Grund traten aus Protest mehrere der Gefangenen in Hungerstreiks.

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Die Verhaftungen

Samstag 21. Februar 2009 von Michael Hartl

Im zweiten Quartal des Jahres 2007 wurde von den Ermittlungsbehörden in Österreich eine Sonderkommission gegründet. Das Thema: Tierschutz. Der Name: Soko Kleider. Es ist fast unglaublich, aber die Soko wurde auf Anfrage von Wirtschaftstreibenden gegründet!

Diese Soko erhielt umfassende Möglichkeiten, um eine Gruppe von TierschützerInnen auszuspionieren und zu überwachen. Ein großer Lauschangriff. Begründet mit dem Paragraphen 278 a StGB. Diese immense Überwachung von Vereinsräumen, Privatwohnungen, Personen, Handys, Autos, Email-Accounts, Bankkonten usw. führte zu keinen Beweisen für irgendwelche strafrechtlich relevanten Handlungen.

Trotzdem kam es in den frühen Morgenstunden des 21. Mai 2008 zu einer großen Polizeiaktion. Eine Vielzahl von PolizeibeamtInnen stürmten, zum Teil komplett maskiert, mit gezogenen Waffen 24 Wohnungen und Vereinsräume in ganz Österreich. Die BewohnerInnen wurden aus den Betten geholt und mit vorgehaltenen Waffen „gesichert“. 10 TierschützerInnen werden direkt in ihren Wohnungen verhaftet. Was zu dem Zeitpunkt keiner ahnt: Die TierschützerInnen werden 104 Tage in U-Haft bleiben. Auf den Haftbefehlen stehen keine konkreten Anschuldigungen, sondern nur der Vorwurf, Mitglied in einer kriminellen Organisation gemäß Paragraph 278 a StGB zu sein.

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Das Vorspiel zum 21. Mai 2008

Donnerstag 19. Februar 2009 von Michael Hartl

Die kritikwürdigen und bedenklichen Vorgänge hatten nicht mit den Hausdurchsuchungen und Verhaftungen ihren Anfang. Schon Monate vorher begann, was als „Operation Pelztier“ durch die europäischen Medien gehen sollte. Und mit ihr begann auch die missbräuchliche Anwendung des Paragraphen 278 a StGB.

Aus heutiger Sicht stellt sich die Ausgangslage wie folgt dar: Es gab Straftaten, bei denen als Motiv ein Tierschutz-Hintergrund vermutet wird. Unter anderen auch Beschädigungen von Fahrzeugen leitender MitarbeiterInnen eines Bekleidungskonzerns. Weiter gab es aktive TierschützerInnen, die eine konfrontative, aber völlig legale Kampagne gegen exakt diesen Bekleidungskonzern führten.

Das Eine hat mit dem Anderen zwar nichts zu tun; die Ermittlungsbehörden konstruierten daraus aber den Zusammenhang, dass die gleichen Ziele die Motivation für die jeweiligen Handlungsweisen seien. Und somit sicher identische Personen dahinter steckten. Beweise für diese Anschuldigungen gibt es allerdings bis heute nicht.

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