Initiative 278

Für mehr Rechtsstaatlichkeit in Österreich

1.600 Unterschriften gegen Kriminalisierung von NGOs

Montag 29. Juni 2009 von Michael Hartl

Klaus Werner-Lobo mit den Unterschriften der Initiative 278 vor dem Parlament in Wien

Heute Vormittag um 10:30 Uhr übergab der Autor und Journalist Klaus Werner-Lobo 1.600 Unterschriften besorgter BürgerInnen an den Petitionsausschuss des Nationalrats. Die Initiative 278, die zu der Unterschriftenaktion aufgerufen hatte, fordert mit diesen Unterschriften vom Nationalrat, die Paragraphen 278 ff StGB so zu reformieren, dass die legale Arbeit von NGOs nicht länger durch Ermittlungen stark behindert und durch Anklagen kriminalisiert werden kann. Der Paragraph 278 a StGB wurde letztes Jahr verwendet, um 10 Tierschützer, gegen die laut Abschlussberichten der Polizei bis heute keine konkreten Beweise vorliegen, fast vier Monate in Untersuchungshaft zu nehmen. Viele namhafte Vereine aus dem Umweltschutz, der Friedensbewegung und vielen weiteren Bereichen sehen seither ihre Arbeit akut gefährdet.

Der Erstunterzeichner und Einreichende Klaus Werner-Lobo, Autor des Buches “Uns gehört die Welt!” war schnell bereit, die Initiaitve zu unterstützen:

“Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. Wenn politisch engagierte Menschen wie Terroristen verfolgt werden, dann bedeutet das nicht nur polizeistaatliche Repression gegen einzelne missliebige Personen, sondern auch eine Gefährdung unserer Demokratie und die Berlusconisierung des Rechtsstaates. Wenn heute der Paragraph 278a gegen TierschützerInnen in Stellung gebracht wird, dann kann morgen jeder, der sich für Schwächere, für Menschenrechte oder Umweltschutz einsetzt kriminalisiert und seiner Grundrechte beraubt werden.”

Eine Änderung wäre auch schnell durchzuführen. Bereits seit letztem Jahr liegt im Parlament schon ein Gesetzesänderungsantrag, der exakt die Stelle des Gesetzes verändern würde, die lediglich dazu angewandt werden kann, politische Aktivisten zu verfolgen. Der § 278 a spricht nämlich von einer kriminellen Organisation nicht nur dann, wenn es um Gewinnabsicht geht, sondern auch, wenn Politik oder Wirtschaft zum Umdenken gebracht werden sollen. In allen Fällen von Kriminalität gibt es entsprechende Paragraphen. Im Fall von organisierter Kriminalität oder Terrorismus können die Paragraphen 278 ff StGB auch ohne den Abschnitt “erheblicher Einfluß auf Politik oder Wirtschaft” angewandt werden.

Dieser Gesetzesänderungsantrag, den der Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser von den Grünen eingebracht hat, wird morgen, Dienstag den 30. Juni, im Justizausschuss behandelt.

“In keinem Gespräch mit Befürwortern der jetzigen Formulierung konnte mir ein Fall konstruiert werden, bei dem organisierte Kriminalität nur mit der umstrittenen Passage der erheblichen Einflußnahme geahndet werden könnte. Kriminellen Organisationen geht es immer um Gewinnmaximierung. Daher spricht auch die UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität eindeutig vom Gewinnstreben, das organisierte Kriminalität charakterisiert”, erklärt Michael Hartl, Sprecher der Initiative 278 die rechtlichen Hintergründe.

Mit der Übergabe der Unterschriften endet die erste Aktion der Bürgerinitiative für eine Reform der Paragraphen 278 ff StGB. Die Initiative 278 wird aber die weitere parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Paragraphen und dem Tierschutz-Skandal vom letzten Jahr aufmerksam verfolgen. Weitere Aktionen und Hintergründe werden auf der Internetseite www.278.at bekannt gegeben.

1.600 Unterschriften gegen §§ 278 ff StGB

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Kategorie: Die Bürgerinitiative | 1 Kommentar »

Abgabe der Unterschriften steht kurz bevor

Donnerstag 25. Juni 2009 von Michael Hartl

Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, eine bekannte Person zu finden, die bereit wäre, die Übergabe der 1.573 gesammelten Unterschriften zu übernehmen. Wenn Sie also Kontakte in Richtung Prominenz, Wissenschaft oder Medien haben, helfen Sie uns bitte in diesem Punk weiter.

Ansonsten werde ich die Listen selbst im Parlament einreichen.

Ich freue mich sehr über die zahlreichen Unterschriften, die bis vergangene Woche noch im Postfach angekommen sind und bedanke mich bei allen, die durch fleißiges Sammeln im Bekanntenkreis und auf Veranstaltungen dazu beigetragen haben, dieses Ergebnis zu erzeugen.

Vielen Dank!

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Unterschriftenlisten absenden

Donnerstag 28. Mai 2009 von Michael Hartl

Die Zeit zur Abgabe der Unterschriftenlisten ist gekommen. Wir werden sie bald ins Parlament einreichen.

Bitte alle Unterschriftenlisten, die Sie nun noch zu Hause liegen haben, an die folgende Adresse senden:

Hartl Michael
Postfach 10
1142 Wien

Und gerne davor noch all jene Menschen unterzeichnen lassen, die bisher nicht die Möglichkeit dazu hatten.

Die Unterschriftenliste wird nicht die letzte Aktion sein, bei der wir Ihre Hilfe brauchen! Bitte bleiben Sie uns treu!

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§ 278 trifft Tierschutz – Betroffene berichten

Donnerstag 28. Mai 2009 von Michael Hartl

Vor einem Jahr wurden 10 TierrechtsaktivistInnen verhaftet, weil sie angeblich eine kriminelle Organisation begründet haben.

Nun sind die polizeilichen Abschlußberichte veröffentlicht, ohne greifbare Vorwürfe – Die BOKU-GRAS fragt sich:

Wie kann es in einem Rechtsstaat so weit kommen, dass die Anliegen von politischen Minderheiten rechtlich eingeschränkt, ja mit Füßen getreten werden?

Datum: 03. Juni 2009
Uhrzeit:
19:00 Uhr
Ort: BOKU, Peter-Jordan-Straße 76, Wien

Danach gibt es veganes und freeganes Buffet!

Letzte Möglichkeit, Unterschriften abzugeben oder noch auf der Liste zu unterschreiben!

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NGOs äußern sich über §278

Mittwoch 20. Mai 2009 von Michael Hartl

Gestern haben sich mehrere Vertreter unterschiedlichster NGOs und Parteien gegenüber der Presse sehr kritisch geäußert. Laut wurde diese Kritik bezüglich der Paragraphen 278 ff StGB.

Hier nun erste Auszüge aus den Statements. Videos dazu werden folgen.

Initiative Zivilgesellschaft:

Die Initiative Zivilgesellschaft als Netzwerk zivilgesellschaftlich engagierter Initiativen und Vereinigungen sieht im vorliegenden Präzedenzfall eine Entwicklung, die es im Sinne der Demokratie zu stoppen gilt. Das Hinterfragen bestehender Verhältnisse und die Beeinflussung von Politik und Wirtschaft ist Inhalt und das klar erklärte Ziel zahlreicher Organisationen, die anerkannten Beitrag in der Weiterentwicklung gesellschaftlicher Strukturen leisteten und leisten. In aktueller Fassung des §278a steht jeder Mensch, der sich vernetzt politisch engagiert potentiell unter Generalverdacht.

Wäre der Paragraph in dieser Form nicht 1993, sondern 1945 eingeführt worden, wo würde unsere Gesellschaft heute
stehen?

Im Sinne einer engagierten und kritischen Bevölkerung fordern wir eine Abänderung des §278a StGB.
Josef Kreitmayer

Greenpeace:

Der Paragraph 278 wurde seit seiner Entstehung kritisiert. Er ist zu offen formuliert und macht damit einen Missbrauch möglich. Der Fall der zehn Tierschützer gibt dieser Kritik heute Recht.

Nach eingehender Beratung durch Rechtsexperten ist Greenpeace zu dem Schluss gekommen, dass Paragraph 278 auch für uns eine Gefahr darstellen kann. Denn ein bloßer Verdacht einer Straftat reicht aus, um ihn auch gegen gemeinnützige Organisationen anzuwenden. Das heißt, eine Straftat muss von der verdächtigten Organisation nie begangen worden sein und dennoch kann diese Organisation für eine lange Zeit mundtot gemacht werden. Dieser Umstand ist eine Bedrohung für Greenpeace und alle anderen zivilen Organisationen, die sich kritisch in die Gestaltung von Politik und Wirtschaft einbringen.

Greenpeace richtet daher – zusammen mit elf weiteren österreichischen NGOs – einen dringenden Appell zur Reform des Paragraphen an Justizministerin Bandion-Ortner, um Meinungsfreiheit und Demokratie in Österreich sicherzustellen.

Die Reform könnte sich an internationalen Standards orientieren. (UN Konvention zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, 2000) Hier wird die kriminelle Organisation definiert über die Absicht sich selbst zu bereichern. Eine gemeinnützige Organisation wie Greenpeace macht das nicht.
Philipp Strohm

Pax Christi

Auch wenn Claudia Bandion-Ortner bei Verhängung der Untersuchungshaft über die zehn Tierschützer noch nicht im Amt der Justizministerin war, so kann sie ihre Hände dennoch nicht in Unschuld waschen. Ihr Justizressort entscheidet nämlich, ob gegen zehn österreichische Tierschützer wegen des § 278a Anklage erhoben wird oder nicht.

Damit setzen das Justizministerium und Bandion-Ortner ein grundlegendes Zeichen dafür, ob zivilgesellschaftliches Engagement zugunsten von Humanität und Gemeinwohl in Österreich politisch gewürdigt oder generell verdächtigt wird.

Als Vizepräsident der katholischen Friedensorganisation “Pax Christi” plädiere ich für eine gute, gerechte, offene Gesellschaft und ersuche die Ministerin, umgehend eine Arbeitsgruppe /Task-Force einzuberufen, die den § 278a rasch und gründlich revidiert.
Ao. Univ.-Prof. Dr. Kurt Remele

Die Grünen

§ 278a StGB gehört reformiert, damit tatsächlich Geldwäscher, Waffenschieber und Menschenhändler die Adressaten dieses Paragraphen werden. Die parlamentarischen Unterlagen belegen, dass bei der Einführung dieser Paragraphen Organisationen wie beispielsweise die Mafia, die N’drangheta oder die Triaden im Visier waren.

§ 278a StGB ist schon deshalb heikel, weil er ein Ermittlungsparagraph ist, also ohne konkreten Nachweis strafbarer Handlungen, über den Tatbestand der kriminellen Organisation Ermittlungen angeknüpft werden können. Es müssen daher hohe Rechtsstandards gelten. Die Grünen haben einen Antrag auf Änderung gestellt. Der bisher geltende Verweis „erheblicher Einfluss auf Politik“ ist eine gefährliche Einladung zum Missbrauch des § 278a StGB gegenüber politischen Organisationen.

Bereicherungsabsicht und Gewinnstreben sind die charakteristischen Merkmale der organisierten Kriminalität. Sie müssen daher die zentralen Tatbestandselemente des § 278a StGB werden, um auszuschließen, dass NGOs verfolgt werden können.
Albert Steinhauser

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