Initiative 278

Für mehr Rechtsstaatlichkeit in Österreich

Hintergrund

Am 21. Mai 2008 wurden neun Tierschützer und eine Tierschützerin nach einem unglaublichen Vorspiel und zahlreichen Hausdurchsuchungen in Untersuchungshaft genommen, weil ihnen vorgeworfen wird, einer “Kriminellen Organisation” nach § 278a StGB anzugehören. Dabei können die Behörden weder begründen wie sie auf die Existenz einer solchen Organisation kommen, noch warum sie annehmen, ausgerechnet die Inhaftierten hätten irgend etwas damit zu tun.

Erst nach 105 Tagen wurden alle Gefangenen nach einer Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft entlassen. Begründung: “die zu erwartende Strafe [steht] in keinem Verhältnis zur Dauer der Untersuchungshaft”. Allerdings wurden dennoch alle Anklagepunkte beibehalten. Die Enthaftung ist somit zwar eine persönliche Entlastung für die Betroffenen aber die Bedrohung der Meinungsfreiheit ist dadurch in keiner Weise beendet.

Selbst nach exzessiven Observierungen über Spitzel, Lauschangriffe, Beschattungen und Online-Überwachungen kann die Anklage als Rechtfertigung für ihre exzessiven Maßnahmen bloß legale Aktivitäten auflisten, wie sie jeder Tierschutzverein, jeder Umweltschutzverein, ja, jegliche außerparlamentarische Opposition durchführt: Demonstrationen, Meetings oder öffentlich nicht zugreifbare Internetforen. Alle unaufgeklärten Sachbeschädigungen aus über einem Jahrzehnt, die nur irgendwie mit Tierschutz in Verbindung gebracht werden können, werden nun zur Belastung der beliebig zusammengewürfelten Betroffenen benutzt.

Falls die Strafverfolgungsbehörden mit dieser Methode durchkommen, können sie künftig völlig beliebig jegliches zivilgesellschaftliches Engagement verhindern. Denn selbst wenn es keinerlei Hinweise für irgendwelche Verbindungen zwischen Individuen und irgendwelchen Straftaten gibt, kann dann Meinungsfreiheit verhindert werden indem einfach allen Kritikern die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unterstellt wird, um sie deswegen wegsperren und damit mundtot machen zu können.

Darum stellen die §§ 278 ff StGB eine Gefahr dar!

Informieren Sie sich weiter über die Hintergründe.

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