Initiative 278

Für mehr Rechtsstaatlichkeit in Österreich

Die Initiative 278

Die Vorgänge rund um den 21. Mai 2008 haben gezeigt, dass wir in Österreich einen Paragraphen haben, der offensichtlich dazu verwendet werden kann, politische Gruppen auszuschalten. Namentlich die Paragrafen 278 ff im Strafgesetzbuch. Im speziellen Fall wurde der § 278a angewandt, “Kriminelle Organisation”. Getroffen hat es diesmal zehn AktivistInnen aus dem Tierschutz. Wenn man die §§ 278 ff aber genau betrachtet, sind sie so breit anwendbar, dass es jede Person treffen kann, die sich politisch engagiert. Egal ob in der Friedensbewegung, dem Tierschutz, im Umweltschutz oder als MenschenrechtlerIn.

Wir halten aber politisches und zivilgesellschaftliches Engagement für absolut notwendig und für einen grundlegenden Bestandteil der Demokratie. Eine gesunde Demokratie – und damit auch die Politik – muss nicht nur mit solchem persönlichen Engagement umgehen können, sondern es als Bereicherung verstehen. Dabei sind auch deutliche Aktionsformen OHNE Straftatbestände völlig im Rahmen dessen, wie eine Bevölkerung sich ausdrücken darf und ihren Forderungen Nachdruck verleihen kann. Solche politische Arbeit an sozialen Themen, im Asyl-Bereich, für Tierschutz, Menschenrechte, Umweltschutz, usw. darf in keinster Weise unterdrückt werden. Die Politik darf sich unbequeme Bewegungen, Kampagnen, Organisationen und Einzelpersonen nicht über massive Eingriffe in die Privatsphäre und Verbote vom Hals schaffen.

Wenn diese Paragraphen 278 ff jetzt in der Tierschutzcausa erfolgreich angewandt werden, stellt dies zukünftig für alle gemeinnützigen Vereine, für alle Gruppierungen und für alle aktiven Menschen, die ihren Anliegen auch aktionistisch verfolgen eine absolute, eine existenzielle Bedrohung dar.

Im Sinne einer lebendigen Demokratie mit Meinungsvielfalt und offener Diskussionskultur darf man diese Bedrohung nicht hinnehmen. Es ist weit mehr gefährdet, als ein paar Tierschutzvereine. Es geht darum, ob in Zukunft politische Arbeit noch möglich sein wird. Ob wir uns ungestraft für die Umwelt einsetzen dürfen. Ob wir ungestraft für eine von Mitgefühl geprägte Asyl-Gesetzgebung streiten dürfen. Auch, wenn wir dabei wirtschaftliche Profitinteressen stören.

Die Paragraphen 278 ff müssen dahingehend geändert werden, dass sie nicht mehr ohne weiteres auf NGOs, politische Gruppen und aktive Einzelpersonen angewandt werden können. Dies wollen wir gemeinsam von der Politik fordern.

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