Initiative 278

Für mehr Rechtsstaatlichkeit in Österreich

Archiv für die 'Die Bürgerinitiative' Kategorie

Unsere Bürgerinitiative wird von der Politik nicht weiter bearbeitet!

Freitag 16. Oktober 2009 von Michael Hartl

Unsere vor einigen Monaten eingebrachte Bürgerinitiative für eine Reform der Paragraphen 278 ff StGB wird nicht weiter bearbeitet. Im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wurde unsere Initiative besprochen und zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss hat die Bürgerinitiative weder dem Justizausschuss zugewiesen, noch eine Stellungnahme der Justizministerin Bandion-Ortner eingefordert. Unser Anliegen wurde damit “zur Kentniss genommen” und damit als erledigt abgehakt. Für diese Nicht-Behandlung geben die ablehnenden Abgeordneten hauptsächlich zwei Argumente an:

  1. Das Anliegen um eine Reform der Paragraphen 278ff StGB wird bereits im Justizausschuss behandelt
  2. Da es derzeit ein laufendes Verfahren gibt (gegen die Tierschützer), kann die Politik den Paragraphen jetzt nicht ändern

Das erste Argument ist schlicht und einfach falsch: Es wird zwar ein Gesetzesänderungsantrag für den § 278 a StGB des Abgeordneten Albert Steinhauser im Justizausschuss behandelt, aber der zweite Teil unserer Bürgerinitiative ist dort kein Thema. Unsere zweite Forderung, die von mehr als 1.600 Menschen unterstützt wurde war:

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss die Anwendung des Paragraphen 278a StGB gegen die TierschützerInnen prüfen

Dieser Teil unserer Bürgerinitiative wurde komplett ignoriert.

Das zweite Argument ist noch weniger stichhaltig, denn wenn ein Gesetz nicht geändert werden könnte, nur weil es gerade in einem Verfahren angewandt wird, könnten wir die meisten Gesetze in diesem Land nie wieder ändern! Eine schlichte Ausrede also.

Eine Zusammenfassung der Besprechung zitiere ich aus der Parlamentskorrespondenz/02/14.10.2009/Nr. 861:

Eine sehr emotionale Diskussion führte der Ausschuss über eine Bürgerinitiative, die auf eine Änderung der Paragraphen 278ff des Strafgesetzbuchs abzielt. Sowohl Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) als auch VertreterInnen der Opposition zeigten wenig Verständnis dafür, dass diese neuen Strafgesetzbestimmungen zur Verfolgung von Tierschützern herangezogen würden. Krainer erinnerte daran, dass die entsprechenden Paragraphen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens geschaffen worden seien und den Behörden Sonderermittlungsmethoden erlaubten, um gegen “die Bösesten der Bösen” vorgehen zu können. Er wertete es in diesem Sinn als “eine mehr als merkwürdige Optik”, dass die Bestimmungen nun gegen Tierschützer angewandt würden, und kündigte eine genaue Beobachtung der gerichtlichen Hauptverhandlung an. Beim Beschluss des Nationalrats sei jedenfalls, so Krainer, nicht im entferntesten von zivilgesellschaftlichen Organisationen die Rede gewesen.

Die SPÖ stimmte der Forderung der Grünen, die Bürgerinitiative dem Justizausschuss zuzuweisen bzw. zumindest eine Stellungnahme der Justizministerin einzuholen, dennoch nicht zu und beschloss gemeinsam mit der ÖVP eine Erledigung der Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme. Abgeordnete Anna Franz (V) begründete die Vorgehensweise damit, dass sich der Justizausschuss ohnehin mit dieser Frage befasse.

Der Beschluss der Koalitionsparteien stieß bei den Grünen auf massive Kritik. Abgeordneter Pirklhuber sprach sich dezidiert dagegen aus, Aktivitäten von Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen sowie anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als Terrorismus zu bekämpfen. Mit dem Argument der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit könnte man genauso gut gegen die zuletzt demonstrierenden Milchbauern vorgehen, meinte er. Auch seine Fraktionskolleginnen Windbüchler-Souschill und Christiane Brunner wandten sich gegen eine Anwendung der “Anti-Mafia-Paragraphen” gegen Tierschützer.

Zur Stellungnahme von Abgeordneter Dorothea Schittenhelm (V), wonach die Demolierung von Autos und die Beschmierung von Hausfassaden in “Nacht- und Nebelaktionen” nicht akzeptierbar seien, merkte Abgeordneter Bernhard Vock (F) an, man könne gegen die betreffenden Personen wegen konkreter Delikte ermitteln, ohne sich auf die Paragraphen 278ff StGB zu beziehen. Ausschussvorsitzende Ursula Haubner (B) unterstrich, mit einer Kenntnisnahme der Bürgerinitiative würde das Problem nicht gelöst. Dass Tierschützer, die Gesetze nicht befolgen, strafrechtlich verfolgt werden sollen, darin waren sich alle Abgeordneten einig.

Hier können Sie den Beitrag ausdrucken, per Mail weiterleiten oder ihn bookmarken:
  • Print this article!
  • E-mail this story to a friend!
  • Google Bookmarks
  • Facebook
  • MySpace
  • TwitThis
  • Digg
  • del.icio.us
  • Mixx
  • Furl
  • LinkedIn
  • MisterWong.DE
  • Technorati

Kategorie: Die Bürgerinitiative | 1 Kommentar »

Der aktuelle Stand unserer Initiative

Sonntag 12. Juli 2009 von Michael Hartl

Auf der Parlaments-Website lässt sich stets sehen, wie der aktuelle Stand unserer am 29. Juni eingereichten Bürgerinitiative ist:

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/BI/BI_00011/pmh.shtml

Hier können Sie den Beitrag ausdrucken, per Mail weiterleiten oder ihn bookmarken:
  • Print this article!
  • E-mail this story to a friend!
  • Google Bookmarks
  • Facebook
  • MySpace
  • TwitThis
  • Digg
  • del.icio.us
  • Mixx
  • Furl
  • LinkedIn
  • MisterWong.DE
  • Technorati

Kategorie: Die Bürgerinitiative | Keine Kommentare »

1.600 Unterschriften gegen Kriminalisierung von NGOs

Montag 29. Juni 2009 von Michael Hartl

Klaus Werner-Lobo mit den Unterschriften der Initiative 278 vor dem Parlament in Wien

Heute Vormittag um 10:30 Uhr übergab der Autor und Journalist Klaus Werner-Lobo 1.600 Unterschriften besorgter BürgerInnen an den Petitionsausschuss des Nationalrats. Die Initiative 278, die zu der Unterschriftenaktion aufgerufen hatte, fordert mit diesen Unterschriften vom Nationalrat, die Paragraphen 278 ff StGB so zu reformieren, dass die legale Arbeit von NGOs nicht länger durch Ermittlungen stark behindert und durch Anklagen kriminalisiert werden kann. Der Paragraph 278 a StGB wurde letztes Jahr verwendet, um 10 Tierschützer, gegen die laut Abschlussberichten der Polizei bis heute keine konkreten Beweise vorliegen, fast vier Monate in Untersuchungshaft zu nehmen. Viele namhafte Vereine aus dem Umweltschutz, der Friedensbewegung und vielen weiteren Bereichen sehen seither ihre Arbeit akut gefährdet.

Der Erstunterzeichner und Einreichende Klaus Werner-Lobo, Autor des Buches “Uns gehört die Welt!” war schnell bereit, die Initiaitve zu unterstützen:

“Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. Wenn politisch engagierte Menschen wie Terroristen verfolgt werden, dann bedeutet das nicht nur polizeistaatliche Repression gegen einzelne missliebige Personen, sondern auch eine Gefährdung unserer Demokratie und die Berlusconisierung des Rechtsstaates. Wenn heute der Paragraph 278a gegen TierschützerInnen in Stellung gebracht wird, dann kann morgen jeder, der sich für Schwächere, für Menschenrechte oder Umweltschutz einsetzt kriminalisiert und seiner Grundrechte beraubt werden.”

Eine Änderung wäre auch schnell durchzuführen. Bereits seit letztem Jahr liegt im Parlament schon ein Gesetzesänderungsantrag, der exakt die Stelle des Gesetzes verändern würde, die lediglich dazu angewandt werden kann, politische Aktivisten zu verfolgen. Der § 278 a spricht nämlich von einer kriminellen Organisation nicht nur dann, wenn es um Gewinnabsicht geht, sondern auch, wenn Politik oder Wirtschaft zum Umdenken gebracht werden sollen. In allen Fällen von Kriminalität gibt es entsprechende Paragraphen. Im Fall von organisierter Kriminalität oder Terrorismus können die Paragraphen 278 ff StGB auch ohne den Abschnitt “erheblicher Einfluß auf Politik oder Wirtschaft” angewandt werden.

Dieser Gesetzesänderungsantrag, den der Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser von den Grünen eingebracht hat, wird morgen, Dienstag den 30. Juni, im Justizausschuss behandelt.

“In keinem Gespräch mit Befürwortern der jetzigen Formulierung konnte mir ein Fall konstruiert werden, bei dem organisierte Kriminalität nur mit der umstrittenen Passage der erheblichen Einflußnahme geahndet werden könnte. Kriminellen Organisationen geht es immer um Gewinnmaximierung. Daher spricht auch die UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität eindeutig vom Gewinnstreben, das organisierte Kriminalität charakterisiert”, erklärt Michael Hartl, Sprecher der Initiative 278 die rechtlichen Hintergründe.

Mit der Übergabe der Unterschriften endet die erste Aktion der Bürgerinitiative für eine Reform der Paragraphen 278 ff StGB. Die Initiative 278 wird aber die weitere parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Paragraphen und dem Tierschutz-Skandal vom letzten Jahr aufmerksam verfolgen. Weitere Aktionen und Hintergründe werden auf der Internetseite www.278.at bekannt gegeben.

1.600 Unterschriften gegen §§ 278 ff StGB

Hier können Sie den Beitrag ausdrucken, per Mail weiterleiten oder ihn bookmarken:
  • Print this article!
  • E-mail this story to a friend!
  • Google Bookmarks
  • Facebook
  • MySpace
  • TwitThis
  • Digg
  • del.icio.us
  • Mixx
  • Furl
  • LinkedIn
  • MisterWong.DE
  • Technorati

Kategorie: Die Bürgerinitiative | 1 Kommentar »