Unsere Bürgerinitiative wird von der Politik nicht weiter bearbeitet!
Freitag 16. Oktober 2009 von Michael Hartl
Unsere vor einigen Monaten eingebrachte Bürgerinitiative für eine Reform der Paragraphen 278 ff StGB wird nicht weiter bearbeitet. Im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wurde unsere Initiative besprochen und zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss hat die Bürgerinitiative weder dem Justizausschuss zugewiesen, noch eine Stellungnahme der Justizministerin Bandion-Ortner eingefordert. Unser Anliegen wurde damit “zur Kentniss genommen” und damit als erledigt abgehakt. Für diese Nicht-Behandlung geben die ablehnenden Abgeordneten hauptsächlich zwei Argumente an:
- Das Anliegen um eine Reform der Paragraphen 278ff StGB wird bereits im Justizausschuss behandelt
- Da es derzeit ein laufendes Verfahren gibt (gegen die Tierschützer), kann die Politik den Paragraphen jetzt nicht ändern
Das erste Argument ist schlicht und einfach falsch: Es wird zwar ein Gesetzesänderungsantrag für den § 278 a StGB des Abgeordneten Albert Steinhauser im Justizausschuss behandelt, aber der zweite Teil unserer Bürgerinitiative ist dort kein Thema. Unsere zweite Forderung, die von mehr als 1.600 Menschen unterstützt wurde war:
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss die Anwendung des Paragraphen 278a StGB gegen die TierschützerInnen prüfen
Dieser Teil unserer Bürgerinitiative wurde komplett ignoriert.
Das zweite Argument ist noch weniger stichhaltig, denn wenn ein Gesetz nicht geändert werden könnte, nur weil es gerade in einem Verfahren angewandt wird, könnten wir die meisten Gesetze in diesem Land nie wieder ändern! Eine schlichte Ausrede also.
Eine Zusammenfassung der Besprechung zitiere ich aus der Parlamentskorrespondenz/02/14.10.2009/Nr. 861:
Eine sehr emotionale Diskussion führte der Ausschuss über eine Bürgerinitiative, die auf eine Änderung der Paragraphen 278ff des Strafgesetzbuchs abzielt. Sowohl Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) als auch VertreterInnen der Opposition zeigten wenig Verständnis dafür, dass diese neuen Strafgesetzbestimmungen zur Verfolgung von Tierschützern herangezogen würden. Krainer erinnerte daran, dass die entsprechenden Paragraphen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens geschaffen worden seien und den Behörden Sonderermittlungsmethoden erlaubten, um gegen “die Bösesten der Bösen” vorgehen zu können. Er wertete es in diesem Sinn als “eine mehr als merkwürdige Optik”, dass die Bestimmungen nun gegen Tierschützer angewandt würden, und kündigte eine genaue Beobachtung der gerichtlichen Hauptverhandlung an. Beim Beschluss des Nationalrats sei jedenfalls, so Krainer, nicht im entferntesten von zivilgesellschaftlichen Organisationen die Rede gewesen.
Die SPÖ stimmte der Forderung der Grünen, die Bürgerinitiative dem Justizausschuss zuzuweisen bzw. zumindest eine Stellungnahme der Justizministerin einzuholen, dennoch nicht zu und beschloss gemeinsam mit der ÖVP eine Erledigung der Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme. Abgeordnete Anna Franz (V) begründete die Vorgehensweise damit, dass sich der Justizausschuss ohnehin mit dieser Frage befasse.
Der Beschluss der Koalitionsparteien stieß bei den Grünen auf massive Kritik. Abgeordneter Pirklhuber sprach sich dezidiert dagegen aus, Aktivitäten von Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen sowie anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als Terrorismus zu bekämpfen. Mit dem Argument der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit könnte man genauso gut gegen die zuletzt demonstrierenden Milchbauern vorgehen, meinte er. Auch seine Fraktionskolleginnen Windbüchler-Souschill und Christiane Brunner wandten sich gegen eine Anwendung der “Anti-Mafia-Paragraphen” gegen Tierschützer.
Zur Stellungnahme von Abgeordneter Dorothea Schittenhelm (V), wonach die Demolierung von Autos und die Beschmierung von Hausfassaden in “Nacht- und Nebelaktionen” nicht akzeptierbar seien, merkte Abgeordneter Bernhard Vock (F) an, man könne gegen die betreffenden Personen wegen konkreter Delikte ermitteln, ohne sich auf die Paragraphen 278ff StGB zu beziehen. Ausschussvorsitzende Ursula Haubner (B) unterstrich, mit einer Kenntnisnahme der Bürgerinitiative würde das Problem nicht gelöst. Dass Tierschützer, die Gesetze nicht befolgen, strafrechtlich verfolgt werden sollen, darin waren sich alle Abgeordneten einig.
Weitere Beiträge, die Sie interessieren werden:
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 16. Oktober 2009 um 16:06 und abgelegt unter Die Bürgerinitiative. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

















Freitag 23. Oktober 2009 um 13:46
[...] This post was mentioned on Twitter by Initiative 278 and Michael Hartl, Ratzfatz. Ratzfatz said: RT @initiative278: Unsere Petition wird nicht länger bearbeitet. Die Politik hat sie durch "Kenntnisnahme" erledigt. :( http://is.gd/4xvyj [...]