Gute Sache – aber bitte ohne uns
Sonntag 8. März 2009 von Michael Hartl
Wir erhalten in Gesprächen mit Personen aus verschiedensten Bereichen immer wieder Zuspruch und Zustimmung. Doch häufig bleibt es bei diesen Worten. Es gibt offensichtlich zwei “Argumente”, die recht häufig gebraucht werden, warum sich Einzelpersonen oder Organisationen nicht an der Initiative 278 beteiligen wollen. Heute möchten wir unsere Sicht auf diese zwei Punkte darstellen.
“Es betrifft doch nur den Tierschutz”
Es mag schon sein, dass es in dem konkreten Beispiel TierschützerInnen und Tierschutzvereine getroffen hat. Bei näherer Betrachtung der Paragraphen 278 ff StGB fällt aber sehr schnell auf, dass es sich um eine potentielle Gefahr für alle politisch aktiven Menschen und für alle NGOs handelt. Je größer die NGO, umso geringer die Gefahr – das kann richtig sein, muss aber nicht.
Nicht ohne Grund hat amnesty international bereits 2002 vor einer möglichen missbräuchlichen Anwendung der §§ 278 ff StGB gewarnt – am Beispiel von Greenpeace. Nur ist nun nicht dieser Fall eingetreten, sondern es hat eben den Tierschutz getroffen. Die Ziele der Initiative sind ganz klar unabhängig von Tierschutz oder Tierrechten – es geht darum, Meinungsfreiheit und politisches Engagement in Österreich weiter zu ermöglichen und straffrei zu halten.
Unsere Forderung nach Reformierung der Paragraphen 278 ff StGB soll für mehr Rechtssicherheit und einen Schutz aller NGOs und politischen Gruppen sorgen. Die Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird das Verfahren – falls es überhaupt zu einem kommt – nicht merklich beeinflussen. Die Forderung hat auch nicht diese Absicht. Denn ein solcher Untersuchungsausschuss würde nicht die Tierschutzarbeit prüfen, sondern den politischen Hintergrund und das Vorgehen der Ermittlungsbehörden in der Tierschutzcausa beleuchten. Und somit geht es auch hier nicht um Tierschutz, sondern darum welche Prozesse innerhalb dieses Staates und mit diesen Gesetzen möglich sind – und wie dies zukünftig möglich sein wird.
“Die Initiative will doch nur TierschützerInnen vor Strafverfolgung schützen”
Zunächst gilt für uns von der Initiative 278 die Unschuldsvermutung, wie sie auch gesetzlich verankert ist. Die immer wieder vorgebrachte Aussage “irgendwas werd’n s’ scho’ g’macht hab’n” ist kein Beweis für eine Schuld dieser Personen, sondern nur dafür, was für eine große Beschädigung des Rufes dieser Personen durch diese martialische Behandlung und Vorverurteilung hier stattgefunden hat.
Allerdings geht es uns sowieso nicht um eine Verteidigung der AktivistInnen oder des Tierschutzes. Sollten einzelne Straftaten tatsächlich stattgefunden haben, so sind diese aufzuklären – mit den Mitteln, die das Gesetz für die jeweilige Straftat vorsieht. Und wenn Täter_innen eindeutigen feststehen, sind sie auch für ihre Taten zu bestrafen – widerrum mit den dafür vorgesehenen Paragraphen. Aber es kann nicht sein, dass ein Anti-Mafia-Paragraph angewandt wird, nur weil bestimmte staatliche Stellen auf dem angedachten Weg keinen Erfolg haben.
So wie es dann auch stattgefunden hat, sind es genau genommen gleich zwei Skandale:
- Die Ermittlungsbehörden klären über Jahre viele Sachbeschädigungen und Drohungen nicht auf! Es gibt weder Beweise gegen angebliche TäterInnen, noch Prozesse oder Verurteilungen.
- Als der Druck durch einzelne Wirtschaftsunternehmen für einen Ermittlungserfolg zu groß wird, werden alle bis dahin nicht aufgeklärten Straftaten, bei denen irgendwer einen Tierschutzhintergrund vermutet, in einen Topf geworfen und einer dafür erdachten “kriminellen Organisation” zugewiesen.
Da damit eine “kriminelle Tierschutz-Organisation” behauptet wurde, auf die man nicht durch Aufdeckung oder Recherche gestoßen war, sondern die man konstruiert hatte um einen großen Lauschangriff starten zu können, musste sie mit “Personal” gefüllt werden. Also kam irgendwer auf die Idee, man könne doch TierschützerInnen nehmen, die in legalen Kampagnen sehr aktiv sind, immerhin stören die ja auch genau die Wirtschaftstreibenden, die die Einrichtung der Soko gefordert hatten. Wenn sich Menschen so sehr für eine idelle Forderung einsetzen, unterstützen sie sicher auch illegale Handlungen, die das gleiche Ziel verfolgen – so die waghalsige Argumentation der ErmittlerInnen.
Der “Kunstgriff” sieht so aus, dass gesagt wird, all die legalen Demonstrationen und Infostände, die Presseaussendungen und konstruktiven Gespräche mit Handel und Politik fänden nur statt, um in dieser “Masse aus legalen Aktionen” die wenigen, aber das Vermögen bedrohenden Straftaten “untergehen” zu lassen. Damit seien alle legalen Aktionen im Rahmen von Bewegungen, in deren Umfeld auch strafbare Handlungen gesetzt werden, “legale Unterstützungshandlungen” – und somit strafbar! Also faktisch alle Tätigkeiten aller NGOs und BürgerInneninitiativen. Egal zu welchem Thema.
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 8. März 2009 um 18:49 und abgelegt unter Allgemein. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
















