Initiative 278

Für mehr Rechtsstaatlichkeit in Österreich

Tierschützer_innen vor Gericht

Montag 1. März 2010 von Michael Hartl

Wir hatten diese Bürger_inneninitiative gestartet, um den 278a zu verändern. Diese Initiative wurde vom Parlament zu den Akten gelegt und nicht weiter bearbeitet. Und stattdessen soll der Paragraph nun noch verschärft werden!

Unabhängig von dem Ganzen beginnt morgen der Monsterprozess gegen 13 Tierschützer_innen. Ihnen wird, wie berichtet, keine konkrete Straftat vorgeworfen – aber trotzdem drohen ihnen fünf Jahre Haft. Möglich macht das der Mafiaparagraph 278a des Strafgesetzbuchs.

Bitte halte Dich auf dem Laufenden, denn dieser Prozess wird bestimmen, ob und wie zukünftig politische Arbeit ablaufen kann!

Alle Neuigkeiten vom Prozess stets aktuell unter http://tierschutzprozess.at

Oder auch auf Facebook und Twitter.

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Kategorie: Allgemein | 2 Kommentare »

278a soll gegen 10 TierschützerInnen in einem Prozess angewandt werden

Dienstag 26. Januar 2010 von Michael Hartl

Die Tierschutzcausa wird am 2. März in die nächste Runde gehen. Dann beginnt nämlich der Prozess gegen die zehn letztes Jahr inhaftierten politischen AktivistInnen.

Da dies der Auslöser für unsere BürgerInneninitiative war, die wir letztes Jahr im Parlament eingebracht hatten, und die leider dort abgeschmettert wurde, interessiert uns dieser Prozess ohne tatsächliche Beweise sehr.

Wir überlegen nach Möglichkeiten, diesem Prozess öffentliche Aufmerksamkeit zuzuführen und werden auf jeden Fall alle unterstützen, die gute Wege dazu gehen wollen.

Sobald es konkrete Dinge gibt, die wir unterstützen werden, erfahrt ihr es hier.

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Kategorie: Allgemein | 1 Kommentar »

Unsere Bürgerinitiative wird von der Politik nicht weiter bearbeitet!

Freitag 16. Oktober 2009 von Michael Hartl

Unsere vor einigen Monaten eingebrachte Bürgerinitiative für eine Reform der Paragraphen 278 ff StGB wird nicht weiter bearbeitet. Im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wurde unsere Initiative besprochen und zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss hat die Bürgerinitiative weder dem Justizausschuss zugewiesen, noch eine Stellungnahme der Justizministerin Bandion-Ortner eingefordert. Unser Anliegen wurde damit “zur Kentniss genommen” und damit als erledigt abgehakt. Für diese Nicht-Behandlung geben die ablehnenden Abgeordneten hauptsächlich zwei Argumente an:

  1. Das Anliegen um eine Reform der Paragraphen 278ff StGB wird bereits im Justizausschuss behandelt
  2. Da es derzeit ein laufendes Verfahren gibt (gegen die Tierschützer), kann die Politik den Paragraphen jetzt nicht ändern

Das erste Argument ist schlicht und einfach falsch: Es wird zwar ein Gesetzesänderungsantrag für den § 278 a StGB des Abgeordneten Albert Steinhauser im Justizausschuss behandelt, aber der zweite Teil unserer Bürgerinitiative ist dort kein Thema. Unsere zweite Forderung, die von mehr als 1.600 Menschen unterstützt wurde war:

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss die Anwendung des Paragraphen 278a StGB gegen die TierschützerInnen prüfen

Dieser Teil unserer Bürgerinitiative wurde komplett ignoriert.

Das zweite Argument ist noch weniger stichhaltig, denn wenn ein Gesetz nicht geändert werden könnte, nur weil es gerade in einem Verfahren angewandt wird, könnten wir die meisten Gesetze in diesem Land nie wieder ändern! Eine schlichte Ausrede also.

Eine Zusammenfassung der Besprechung zitiere ich aus der Parlamentskorrespondenz/02/14.10.2009/Nr. 861:

Eine sehr emotionale Diskussion führte der Ausschuss über eine Bürgerinitiative, die auf eine Änderung der Paragraphen 278ff des Strafgesetzbuchs abzielt. Sowohl Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) als auch VertreterInnen der Opposition zeigten wenig Verständnis dafür, dass diese neuen Strafgesetzbestimmungen zur Verfolgung von Tierschützern herangezogen würden. Krainer erinnerte daran, dass die entsprechenden Paragraphen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens geschaffen worden seien und den Behörden Sonderermittlungsmethoden erlaubten, um gegen “die Bösesten der Bösen” vorgehen zu können. Er wertete es in diesem Sinn als “eine mehr als merkwürdige Optik”, dass die Bestimmungen nun gegen Tierschützer angewandt würden, und kündigte eine genaue Beobachtung der gerichtlichen Hauptverhandlung an. Beim Beschluss des Nationalrats sei jedenfalls, so Krainer, nicht im entferntesten von zivilgesellschaftlichen Organisationen die Rede gewesen.

Die SPÖ stimmte der Forderung der Grünen, die Bürgerinitiative dem Justizausschuss zuzuweisen bzw. zumindest eine Stellungnahme der Justizministerin einzuholen, dennoch nicht zu und beschloss gemeinsam mit der ÖVP eine Erledigung der Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme. Abgeordnete Anna Franz (V) begründete die Vorgehensweise damit, dass sich der Justizausschuss ohnehin mit dieser Frage befasse.

Der Beschluss der Koalitionsparteien stieß bei den Grünen auf massive Kritik. Abgeordneter Pirklhuber sprach sich dezidiert dagegen aus, Aktivitäten von Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen sowie anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als Terrorismus zu bekämpfen. Mit dem Argument der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit könnte man genauso gut gegen die zuletzt demonstrierenden Milchbauern vorgehen, meinte er. Auch seine Fraktionskolleginnen Windbüchler-Souschill und Christiane Brunner wandten sich gegen eine Anwendung der “Anti-Mafia-Paragraphen” gegen Tierschützer.

Zur Stellungnahme von Abgeordneter Dorothea Schittenhelm (V), wonach die Demolierung von Autos und die Beschmierung von Hausfassaden in “Nacht- und Nebelaktionen” nicht akzeptierbar seien, merkte Abgeordneter Bernhard Vock (F) an, man könne gegen die betreffenden Personen wegen konkreter Delikte ermitteln, ohne sich auf die Paragraphen 278ff StGB zu beziehen. Ausschussvorsitzende Ursula Haubner (B) unterstrich, mit einer Kenntnisnahme der Bürgerinitiative würde das Problem nicht gelöst. Dass Tierschützer, die Gesetze nicht befolgen, strafrechtlich verfolgt werden sollen, darin waren sich alle Abgeordneten einig.

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Kategorie: Die Bürgerinitiative | 1 Kommentar »

Demonstration gegen §278a StGB

Dienstag 11. August 2009 von Michael Hartl

Heute Nachmittag erreichten uns folgende zwei SMS:

Alle 10 (ehemals Inhaftierten) sind in Sachen 278a angezeigt, 220 seiten anklage Schrift 2 Seiten zeugen der Gegenseite, Demo gegen paragraph 278, 19h unirampe

Prozess wegen 278a ist nun gegen 10 personen fix – kampf der repression – demo heute 19:00 uni rampe!

Also, heute, 11. August, 19 Uhr, Unirampe! Hinkommen! Weiter verbreiten!

DANKE

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Kategorie: Machen Sie mit!, Termin | Keine Kommentare »

Anklage nach 278a soll kommen

Dienstag 11. August 2009 von Michael Hartl

Aktuellen Medienberichten nach soll es im Falle der TierschützerInnen zu einer Anklage nach Paragraph 278 a StGB kommen. Wir werden dazu hier mehr schreiben, sobald wir näheres wissen.

Hier die Medienberichte:

http://www.kurier.at/nachrichten/1929877.php

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Tierschuetzer-muessen-vor-Gericht-0511787.ece

http://derstandard.at/fs/1246544481396/Auch-Vorwurf-der-Tierquaelerei-erhoben

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